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   BSG, 13.05.1982 - 5a RKn 4/81   

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https://dejure.org/1982,9352
BSG, 13.05.1982 - 5a RKn 4/81 (https://dejure.org/1982,9352)
BSG, Entscheidung vom 13.05.1982 - 5a RKn 4/81 (https://dejure.org/1982,9352)
BSG, Entscheidung vom 13. Mai 1982 - 5a RKn 4/81 (https://dejure.org/1982,9352)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufstätigkeit; Pflichtbeitrag; Berufsunfähigkeit; Knappschaftsrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 53, 269
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 21.06.1972 - 7 RAr 60/69
    Auszug aus BSG, 13.05.1982 - 5a RKn 4/81
    Nach dem in dem hier maßgebenden Zeitraum noch anwendbaren Gemeinsamen Erlaß des Reichsministers der Finanzen und des Reichsarbeitsministers vom 10. September 1944 (vgl Urteil des BSG vom 21. Juni 1972 - 7 RAr 60/69 -), waren die Beiträge zur Sozialversicherung grundsätzlich von dem Betrag zu berechnen, der für die Berechnung der Lohnsteuer maßgebend war.
  • BSG, 22.08.1963 - 5 RKn 48/60

    Zu einem Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit; Wechsel der

    Auszug aus BSG, 13.05.1982 - 5a RKn 4/81
    Nach der Rechtsprechung des BSG kann ein Beruf, der vor Erfüllung der Wartezeit aufgegeben wurde, nicht als bisheriger Beruf zugrundegelegt werden (vgl BSGE 19, 279 = SozR Nr. 22 zu S 35 RKG aF; BSGE 29, 63 = SozR Nr. 73 zu 5 1246 RVG; BSG SozR 2600 s 45 Nr. 24).
  • BSG, 12.12.1968 - 12 RJ 64/67

    Bisheriger Beruf - Erlernter Beruf - Berufswechsel - Erfüllung der Wartezeit

    Auszug aus BSG, 13.05.1982 - 5a RKn 4/81
    Nach der Rechtsprechung des BSG kann ein Beruf, der vor Erfüllung der Wartezeit aufgegeben wurde, nicht als bisheriger Beruf zugrundegelegt werden (vgl BSGE 19, 279 = SozR Nr. 22 zu S 35 RKG aF; BSGE 29, 63 = SozR Nr. 73 zu 5 1246 RVG; BSG SozR 2600 s 45 Nr. 24).
  • BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 35/97 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - freiwillige Weiterversicherung neben

    Selbst wenn zweifelhaft sein könnte, ob der Kläger in der betreffenden Zeit in einem die Versicherungspflicht begründenden abhängigen Beschäftigungsverhältnis gestanden hat, ist diese Tätigkeit zwar bei der Ermittlung des bisherigen Berufs des Klägers allgemein zu berücksichtigen; denn die insoweit entrichteten Pflichtbeiträge sind von der Beklagten nicht (rechtzeitig) beanstandet worden (vgl BSGE 53, 269, 270 = SozR 2600 § 46 Nr. 6; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 115).

    Sollte hingegen die 1979 verrichtete versicherungspflichtige Tätigkeit als bisheriger Beruf ausscheiden, dürfte der Kläger keinen Berufsschutz genießen, zumal er die Arbeit als Heizer offenbar vor Erfüllung der Wartezeit aufgegeben hat (vgl BSGE 53, 269, 270 = SozR 2600 § 46 Nr. 6; BSGE 57, 291, 293 = SozR 2200 § 1246 Nr. 126; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 155).

  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 49/03 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw Berufsunfähigkeitsrente - gelernter

    Wird aber ein Lehrberuf vor Erfüllung dieser Wartezeit - aus anderen als gesundheitlichen Gründen - aufgegeben, kann er nicht als "bisheriger Beruf" und damit als Hauptberuf iS der Rechtsprechung zum Recht der Rente wegen BU zugrunde gelegt werden (BSGE 19, 279 = SozR Nr. 22 zu § 35 Reichsknappschaftsgesetz aF; BSGE 29, 63 = SozR Nr. 73 zu § 1246 RVO; BSGE 47, 183 = SozR 2600 § 45 Nr. 24; BSGE 53, 269 = SozR 2600 § 46 Nr. 6 und BSGE 57, 291 = SozR 2200 § 1246 Nr. 126).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - L 8 RJ 84/01

    Rentenversicherung

    Zweifelhaft ist dies deshalb, weil er nach eigenen Angaben nach Abschluss seiner dreijährigen Gärtnerlehre lediglich noch 16 Monate (Juli bis Dezember 1989, Mai bis Oktober 1995 und Mai bis August 1996), mithin insgesamt weniger als 60 Monate als Gärtner gearbeitet hat, ein Versicherter Facharbeiterschutz aufgrund eines vor Erfüllung der Wartezeit von 60 Monaten aufgegeben Berufs aber nicht beanspruchen kann (vgl. BSGE 53, 269 = SozR 2600 § 46 Nr. 6; BSGE 57, 291 = SozR 2200 § 1246 Nr. 126).
  • LSG Bayern, 06.09.2006 - L 13 R 149/05

    Berufliches Leistungsvermögen als Maßstab für die Beurteilung des Vorliegens

    Grundsätzlich kann ein Beruf als bisheriger Beruf im Sinne des § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI a.F. und des § 240 Abs. 2 Satz 2 SGB VI n.F. nicht zu Grunde gelegt werden, wenn die Berufstätigkeit bereits vor der Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren (§ 50 Abs. 1 SGB VI) aufgegeben wurde (BSG SozR 2600 § 46 Nr. 6; SozR 2200 § 1246 Nr. 126).
  • BSG, 01.12.1983 - 5b RJ 114/82

    Verweisbarkeit eines Versicherten - Beamtenrecht - Postzustellungsdienst -

    Dies gilt selbst dann, wenn sie nur kurzfristig ausgeübt wurde und wegen des Ubertritts in eine versicherungsfreie Beschäftigung endete (vgl BSG in SozR 2600 5 45 Nr. 34 mwN; Urteil vom 13. Mai 1982 - 5a RKn 4/81 -).
  • BAG, 30.11.1982 - 3 AZR 1173/79

    Angestellter des öffentlichen Dienstes - Renten - Gesetzliche Sozialversicherung

    Nach § 144 AVG i.d.F. des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Angestellten (Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz-AnVNG) vom 23 Februar 1957 (BGBl 1, 88) gelten Pflichtbeiträge, die in der irrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht zur Angestelltenversicherung entrichtet wurden, nur dann als für die Weiterversicherung in der Angestelltenversicherung entrichtet, wenn das Recht der Versicherung in der Zeit der Entrichtung bestand und wenn die Beiträge außerdem nicht zurückgefordert werden (BSG Urteil vom 16. Februar 1971 - AZ 1/11 RA 54/69 - SozR [a.F.] G 131 § 73 Nr. 10; auch BSG Urteil vom 13. Mai 1982 - 5 a RKn 4/81 -).
  • LSG Bayern, 18.10.2005 - L 6 R 406/04

    Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung; Absehen von weiteren Ermittlungen

    Denn als bisheriger Beruf im Sinne des § 240 Abs. 2 Satz 2 SGB VI kann nicht zugrunde gelegt werden, wenn der Beruf bereits vor der Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren (§ 50 Abs. 1 SGB VI) aufgegeben wurde (BSG SozR 2600 § 46 Nr. 6; SozR 2200 § 1246 Nr. 126).
  • LSG Berlin, 15.01.2004 - L 3 RJ 28/02

    Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit; Beschäftigung als Floristin;

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kann ein Beruf nur dann nicht als bisheriger Beruf zu Grunde gelegt werden, wenn er bereits vor Erfüllung der Wartezeit aufgegeben wurde (so BSGE 53, 269, 270 und BSGE 57, 291, 293).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2019 - L 2 R 127/17
    Nach der Rechtsprechung des BSG kann ein Beruf, der vor Erfüllung der Wartezeit aufgegeben wurde, nicht als der bisherige einen Berufsschutz begründende Beruf zugrunde gelegt werden (BSG, Urteil vom 13. Mai 1982 - 5a RKn 4/81 -, SozR 2600 § 46 Nr. 6 = BSGE 53, 269).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2017 - L 2/12 R 7/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG kann allerdings ein Beruf, der vor Erfüllung der Wartezeit aufgegeben wurde, nicht als der bisherige einen Berufsschutz begründende Beruf zugrunde gelegt werden (BSG, Urteil vom 13. Mai 1982 - 5a RKn 4/81 -, SozR 2600 § 46 Nr. 6 = BSGE 53, 269).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2016 - L 2 R 168/15
  • BSG, 01.02.1984 - 5b RJ 50/83

    Berufsunfähigkeit - Bisheriger Beruf - Beanstandung bereits entrichteter

  • LSG Thüringen, 23.02.2004 - L 6 RJ 877/02

    Erwerbsunfähigkeitsrente - wesentliche Änderung der Verhältnisse - Besserung des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.06.2008 - L 1 R 392/07
  • BSG, 01.12.1983 - 5b RJ 68/83
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